Herzlich Willkommen in der Kanzlei SBeaucamp – Ihre Kanzlei für Hunderecht bundesweit
Juristisches und kynologisches Fachwissen, langjährige Erfahrung im Tierrecht, engagierte, zeitnahe, bundesweite Mandantenbetreuung, insbesondere im Bereich der Ordnungsverfügungen/Anhörungen und kontinuierliche Weiterbildung sind die Grundlagen unserer ausschließlich auf das Tierrecht spezialisierten anwaltlichen Tätigkeit. Umfassende Kenntnisse der jeweiligen Landeshundegesetze von NRW (LHundG NRW) , Niedersachsen (NHundG), Schleswig-Holstein (HundeG), Baden-Würtemberg (PolVOgH), Berlin (Hundegesetz), Rheinland-Pfalz (LHundG) , Hessen (HundeVO) u.v.m. sind für uns selbstverständlich. Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung § 229 StGB nach hundlichen „Attacken“ runden unser Portfolio ab.
Kanzlei SBeaucamp: Rechtsanwalt für Tierrecht und Hunderecht
Erfolgreiche Vertretung von Hundehaltern, vor allem in den Bereichen der massiv zunehmenden Ordnungsverfügungen mit Blick auf die jeweiligen Landeshundegesetze zeichnet uns aus. Als Rechtsanwalt für Tierrecht vertreten wir unsere Mandanten bundesweit.
Rechtsgebiete: Von Gefährlichkeitsfeststellungen bis hin zu Leinen- und Maulkorbzwang
Als Anwaltskanzlei für Hunderecht sind wir Experte auf Themengebieten wie den Landeshundegesetzen bundesweit, dem Leinen– und Maulkorbzwang, Gefährlichkeitsfeststellungen, Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung nach hundlichen „Attacken“, Gewährleistungsrechten oder Züchterhaftung. Gelangen Sie hier zu unseren Leistungen.