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BEAUCAMP & BEAUCAMP

Herzlich Willkommen in der Kanzlei SBeaucamp – Ihre Kanzlei für Hunderecht bundesweit

Juristisches und kynologisches Fachwissen, langjährige Erfahrung im Tierrecht, engagierte, zeitnahe, bundesweite Mandantenbetreuung, insbesondere im Bereich der Ordnungsverfügungen/Anhörungen und kontinuierliche Weiterbildung sind die Grundlagen unserer ausschließlich auf das Tierrecht spezialisierten anwaltlichen Tätigkeit. Umfassende Kenntnisse der jeweiligen Landeshundegesetze von NRW (LHundG NRW) , Niedersachsen (NHundG), Schleswig-Holstein (HundeG), Baden-Würtemberg (PolVOgH),  Berlin (Hundegesetz), Rheinland-Pfalz (LHundG) , Hessen (HundeVO) u.v.m. sind für uns selbstverständlich. Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung § 229 StGB nach hundlichen „Attacken“ runden unser Portfolio ab.

Unser Blog

Behandlungskosten ersetzbar, auch wenn sie Wert des Tieres stark übersteigen
Höhe des Schadensersatzes bei Verletzung eines Hundes - Hunderecht
Auslandstierschutz - Rechtswidrige Nebenbestimmungen zu Erlaubnisbescheiden

Kanzlei

RAe Beaucamp & Beaucamp

Kanzlei SBeaucamp: Rechtsanwalt für Tierrecht und Hunderecht

Erfolgreiche Vertretung von Hundehaltern, vor allem in den Bereichen der massiv zunehmenden Ordnungsverfügungen mit Blick auf die jeweiligen Landeshundegesetze zeichnet uns aus. Als Rechtsanwalt für Tierrecht vertreten wir unsere Mandanten bundesweit.

Rechtsgebiete

Rechtsgebiete: Von Gefährlichkeitsfeststellungen bis hin zu Leinen- und Maulkorbzwang

Als Anwaltskanzlei für Hunderecht sind wir Experte auf Themengebieten wie den Landeshundegesetzen bundesweit, dem Leinen– und Maulkorbzwang, Gefährlichkeitsfeststellungen, Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung nach hundlichen „Attacken“, Gewährleistungsrechten oder Züchterhaftung. Gelangen Sie hier zu unseren Leistungen.

Aktuelles aus der Kanzlei