Herzlich willkommen in der Kanzlei Beaucamp
SBeaucamp steht für erfolgreiche Vertretung und rechtliche Beratung von Hundehaltern vor allem in den Bereichen der massiv zunehmenden Ordnungsverfügungen mit Blick auf die jeweiligen Landeshundegesetze.
Als Anwalt für Hunderecht vertreten wir Sie bundesweit
Wir vertreten Sie im Hunderecht in Baden-Württemberg, im Hunderecht in Bayern, im Hunderecht in Berlin, im Hunderecht in Bremen, im Hunderecht in Brandenburg, im Hunderecht in Hamburg, im Hunderecht in Hessen, im Hunderecht in Mecklenburg-Vorpommern, im Hunderecht in NRW, im Hunderecht in Niedersachsen, im Hunderecht in Rheinland-Pfalz, im Hunderecht in Saarland, im Hunderecht in Sachsen, im Hunderecht in Sachsen-Anhalt, im Hunderecht in Schleswig-Holstein und im Hunderecht in Thüringen
Landeshundegesetze: Fundierte Kenntnisse des Verwaltungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Tierrecht gehören fundierte Kenntnisse des Verwaltungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung zu jeglichen Landeshundegesetzen zu unserer Arbeitsgrundlage. Darüber hinaus bringen wir ein hohes Maß an Wissen und Verstehen von hundlichem Verhalten, hundlicher Kommunikation und verhaltensbiologischen Grundlagen mit, das uns ermöglicht, sowohl Behörden als auch Gerichten gegenüber Ihr Anliegen aussagekräftig zu vertreten.
Die verantwortliche und gründliche Auseinandersetzung gerade mit den Hintergründen eines Sachverhalts kann auch der Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreits dienen. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
Ratgeber für Hundehalter, Fachbeiträge zum Tierschutzgesetz: Wir übernehmen Verantwortung
Seminare/Workshops und Vorträge für Hundehalter, Züchter, Verbände und Tierschutzvereine, Publikationen in Fachzeitschriften und Internet-Blogs zu Themen rund ums Hunderecht und Tierrecht, juristische Schulungen von Hundehaltern, Hundetrainern, Züchtern und Autorentätigkeit, zum Beispiel Kommentar zum Tierschutzgesetz und Ratgeber für Hundehalter, runden unser Portfolio ab.