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Hund beisst Katze tot

Einstufung als „gefährlicher“ Hund nach Angriff auf Katze

Hund beisst Katze

(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 07.10.2008, 1 L 737/08.MZ)

Der Sachverhalt:

Es handelt sich bei diesem Fall um eine Einstufung als „gefährlicher“ Hunddrch das Ordnungsamt nach dem LHundG Rheinland Pfalz. Diese Verfügung formulierte die Ordnungsbehörde mit folgender Fallschilderung:

Vorliegend fuhr der Antragsteller Fahrrad und hielt seinen Hund (deutscher Jagdterrier) dabei an der Leine. Der Hund hatte wohl unter einem Auto einen Kater liegen sehen und zog den Antragssteller dabei in Richtung des Wagens. Der Antragsteller stürzte vom Fahrrad, der Hund biss zunächst dem Kater in die Pfote und zog diesen unter dem Auto hervor. Anschließend verbiss er sich in desen Bauch.

Erst nachdem die Halterin des Katers den Vorfall bemerkte und dem Hund einen erheblichen Hieb versetzte, ließ jener von dem Kater ab. Aufgrund der schweren Verletzungen musste der Kater letztendlich eingeschläfert werden.

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Nach Aussage des Antragstellers hingegen habe sich der ganze Vorfall anders abgespielt: Der Kater habe zuerst angegriffen, er sei plötzlich unter dem Auto hervorgesprungen und habe sich auf den Hund gestürzt. Sein Hund jedoch konnte sich nur mit Beißen wehren.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts:

Nach Ansicht des Verwaltungsgericht sei die Aussage des Antragstellers nicht glaubhaft.

Die Einordnung des Hundes als „gefährlicher“ Hund sei gerechtfertigt.

§ 1 LhundG: 

„§ 1

Begriffsbestimmung

(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:

1.

Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,

2.

Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,

3.

Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und

4.

Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.“

(2) Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1.

Dies rühre daher, dass er ohne zuvor angegriffen worden zu sein, den Kater gebissen und mithin schwer verletzt habe, so die Richter. Es gäbe überdies Zeugenaussagen, die den Sachverhalt derart schilderten, wie ihn die Ordnungsbehörde auch in seiner Verfügung begründete.

Des Weiteren sei die Schilderung des Antragstellers abwegig, da der angegriffene Kater bereits 21 Jahre alt war und zudem nahezu keine Zähne mehr besaß. 

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