Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes nach Beissereien
Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes nach Beissereien
Maulkorb-und Leinenzwang
Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes nach Beissereien Es lässt sich eine zunehmende Tendenz erkennen, wonach Hundehalter sich untereinander bei den Ordnungsämtern anzeigen, wenn ihr Hund durch einen Hund verletzt wurde.
Das diese Verletzungen oftmals nicht gravierend sind, dass diese Verletzungen en Passant, z.B. anlässlich eines Kommentkampfes entstehen, dass diesen Verletzungen häufig ein „Angriff“, und wenn es nur eine Distanzunterschreitung sein mag, vorausgeht, ist sowohl den anzeigenden Hundehaltern als auch den Behörden häufig gleich.
Stereotype und formalistische Antworten der Behörden: „Das Gesetz differenziert nicht dahingehend, ob der Hund in einen Kommentkampf oder zur Verteidigung seiner Individualdistanz verwickelt wurde oder nicht. Das Gesetz sagt, wenn ein Hund einen anderen Hund oder einen Menschen gebissen oder verletzt hat, gilt er als gefährlich“. Viele Behörden begründen ihrer sofortige Einstufung der Gefährlichkeit daher mit fehlendem Ermessen laut der für sie maßgeblichen Gesetze. (z.B NHundG, Gefahrhundeverordnung Schleswig Holstein usw.)
Diese Gesetze sind mit Blick auf die Bewertung einer Vielzahl von Bissverletzungen durch Hunde absurd. Sie räumen den Behörden zum Teil kaum oder gar kein Ermessen ein, Hunde werden stigmatisiert, Steuererhöhungen bis zum dreifachen Satz, Maulkorb – und Leinenzwang und im schlechtesten Fall die Haltungsuntersagung können angeordnet werden.
Nein, ich spreche nicht nicht von hoch aggressiven Hunde, ich spreche nicht von schweren oder tödlichen Bissverletzungen oder wiederholten Verletzungen von Hunden einem Menschen gegenüber, ich rede von Verletzungen anlässlich hundlicher Kommunikation.
Ein erwachsener Hund wehrt einen aufdringlichen Welpen ab, der Welpe (vielleicht ein kleiner aufgeweckter Labradorrüde) erkennt den Ernst der Lage nicht, er bleibt zudringlich, der erwachsene Hund warnt und warnt und warnt…..und dann schnappt er ab…dabei bleibt ein Zahn in dem Näschen des jetzt sehr beeindruckten kleinen Rüden hängen, es blutet, er schreit, der kleine Mann muss tierärztlich behandelt worden, die Hundehalterin ist sehr verägert und zeigt den Halter an.
Andere typische Situationen, die zu einer unerwünschten aber vorhersehbaren Verletzung unbeabsichtigt, das heißt durch Reaktionen von Hunden ohne Beschädigungsabsicht führen können, sind die Verteidigung von Ressourcen, das kann ein Mauseloch sein, ein Baumstamm…..der mäuselnde Hund warnt, der Hundehalter bittet den Halter des sich dem Mauseloch nähernden anderen Hund, seinen Hund zurückzunehmen, der mäuselnde Hund knurrt nach hinten, mehrfach, der andere Hunde ignoriert dies, er wird abgeschnappt, Nase blutet, nur ein kleines Loch….aber der verletzende Hund hat nach dem Wortlaut der Gesetze „gebissen“. Den Behörden dies erklärt, erfolgt zwangsläufig die Antwort.“ Ein Hundehalter dafür zu sorgen, das sein Hund keinen anderen Hund verletzt“.
Ein Hund, der ein bereits verletztes Reh (nicht durch ihn) beisst, gilt in einigen Bundesländer ab da als gefährlich, Leinen-und Maulkorbzwang im schlechtesten Fall lebenslänglich, sind obligatorisch. Was dies für einen jungen Hund bedeutet, liegt auf der Hand. Eine nach dem Tierschutgesetz geforderte artgerechte Haltung dieses Hundes wird unmöglich gemacht.
Die jeweiligen Landeshundegesetze sind in ihren Detaillformulierungen zwar unterschiedlich; gemein ist ihnen jedoch, dass sie absolut praxisfremd und sachgerecht nicht umsetzbar sind.
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