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Abschaffung der sog. Rasselisten im HundVerbrEinfG

Bitte unterzeichnen Sie diese Petition, wobei die Abschaffung der Rasselisten im  HundVerbrEinfG nach meinem Dafürhalten nur dann Sinn macht, wenn auch die Länder ihre sog. Rasselisten abschaffen. (Siehe Niedersachsen/Schleswig-Holstein)

Die Haltungsvoraussetzungen des Gros der Bundesländer für diese diskriminierten Rasen sind für viele Halter, die bereits einen Hund dieser Rasse besitzen, nicht erfüllbar. Die Konsequenz ist ein Haltungsverbot für ihren Hund, im schlechtesten Fall „landet“er in einem Tierheim.

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_12/_23/Petition_62756.html

Auszug aus der Petiton

„Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Gefährlichkeit oder Aggressivität eines Hundes nicht in der Herkunft oder Rasse manifestiert, sondern in der Art der Aufzucht, Erziehung und Sozialisation begründet ist. Hierzu gibt es zahlreiche Studien durch namhafte Kynologen, Experten für Hundeverhalten (Ethologen) und Tiermedizinern. Besonders sei hier auf Studien an der Tierärztlichen Hochschule Hannover durch Prof. Dr. Hackbarth hingewiesen.

Gemäß des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01) ist diese Rasseliste zwar mit dem Grundgesetz vereinbar – es wurde aber auch festgestellt, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten und prüfen muss, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen.

Diese Überprüfung hat bis heute nicht ausreichend stattgefunden!

Es gibt keine bundesweite Erhebung von Beißvorfällen und es gibt keine bundesweite Erhebung der Anzahl gemeldeter Hunde in Bezug auf ihre Rasse.
Die von den Ländern geführten Beißstatistiken sind nur bedingt brauchbar, um eine wirkliche Gefährlichkeit bestimmter Rassen festzustellen, da gesicherte Zahlen über die Häufigkeit bestimmter Hunderassen nicht vorliegen. Zudem werden in den Beißstatistiken die Ursachen, warum es zu einem Vorfall gekommen ist, nicht berücksichtigt.
So werden Vorfälle als „Biss“ geführt, die aus Verteidigungsgründen (Hund/Hund) geschehen sind, oder auch die Verletzung eines Menschen, der evtl. gestürzt ist, wird als „Biss“ gezählt.
In vielen Bundesländern gibt es gar keine aussagekräftige Statistik – in Nordrhein-Westfalen z. B. wird die Statistik lediglich für gelistete Rassen geführt (Kategorie 1, Kategorie 2, große Hunde) – alle Vorfälle mit kleinen Hunden (außer dem Miniatur Bullterrier) werden nicht berücksichtigt.
Die von den Bundesländern geführten Statistiken zeigen lediglich auf:
Die Gesamtzahl der Vorfälle mit Beteiligung von Hunden bleibt seit Jahren annähernd gleich. Die Beteiligung der vier im HundVerbrEinfG aufgezählten Rassen befindet sich seit Jahren im Bereich von 1-2 Prozent der Gesamtvorfälle – dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ca. 98 % aller Beißvorfälle durch andere Hunderassen verursacht werden.

Die Länder Niedersachsen und ab 01.01.2016 auch Schleswig-Holstein setzen mit dem Sachkundenachweis verantwortungsvolle Hundehalter und verzichten auf eine Rasseliste.
Ein Gesetz, welches sich auf bestimmte Hunderassen konzentriert, und ihnen ohne wissenschaftliche Belege eine Gefährlichkeit unterstellt, ist nicht mehr zeitgemäß.
Es sorgt nicht für eine erhöhte Sicherheit, sondern diskriminiert einen bestimmten Personenkreis.“

 

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