AG München, Urteil vom 29.11.2017 – 1115 OWi 236 Js 193231/17

Der Sommer ist da und die Temperaturen steigen nicht selten auf über 30 Grad Celsius im Schatten. Daher sollte stets beachtet werden, dass sich das Auto auch in kürzester Zeit stark und schnell erhitzen kann. Für den Fall, dass in den Sommermonaten ein Hund im Auto mitgeführt wird und für kurze Erledigungen im Auto zurückbleiben muss, sollte jedenfalls immer dafür Sorge getragen werden, dass die Fenster ausreichend zur Belüftung geöffnet sind und dem Hund Wasser zur Verfügung steht, anderenfalls kann es schnell teuer werden, wie das Urteil des AG München zeigt.

Sachverhalt:

Hund in Lebensgefahr

Obwohl eine Außentemperatur von 25 Grad celcius herrschte und das Auto der prallen Sonne ausgesetzt war, parkte die Betroffene ihr Auto für mindestens eine halbe Stunde lang an einer Straße und ließ dort ihren Rottweiler-Doggen-Mischling zurück. Nur die Scheibe der hinteren Beifahrertür war etwa 5cm weit geöffnet. Wasser hatte der Hund nicht zur Verfügung. Als der Hund gefunden wurde, hatte dieser bereits blutunterlaufene Augen, Schaum vor dem Maul und hyperventilierte. Durch das starke Hecheln war der Hund bereits ausgetrocknet und befand sich in einem gefährlichen, lebensbedrohlichen Zustand.

Falschbehauptung der Hundehalterin

Die Halterin behauptete, sie habe den Hund maximal zwanzig Minuten im Auto gelassen und ihm eine Schale mit Wasser zur Verfügung gestellt. Diese Behauptungen konnten jedoch durch Zeugenaussagen widerlegt werden. Vielmehr erschien die Halterin erst mehrere Stunden nachdem der Hund von der Polizei aus dem Auto befreit wurde auf dem Polizeirevier um sich dort nach dem Hund zu erkundigen.

Entscheidung:

Schuldig wegen fahrlässigen Verhaltens

Die Hundehalterin hat sich durch ihr Verhalten schuldig gemacht fahrlässig einem Hund erhebliche Leiden zugefügt zu haben gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 18 Abs.1 Nr.1, Abs. 4 TierSchG. Ihr wurde eine Geldbuße von 200,00 € auferlegt, wobei bezüglich der Höhe zu berücksichtigen war, dass sie nicht vorbestraft war und eine Wiederholung deswegen nicht zu befürchten war, weil sie den Besitz an dem Hund aufgegeben hatte und ihn im Tierheim ließ.

Erhebliche leiden des Hundes

Durch die starke Erhitzung im Fahrzeug wurden dem Hund ohne vernünftigen Grund erhebliche Leiden zugefügt. Laut dem Gutachten des Amtstierarztes habe sich der Hund bereits in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden. Durch die fehlende Möglichkeit Flüssigkeit aufzunehmen, sei eine Dehydration des Körpers die Folge. Dadurch können Körperfunktionen erheblich beeinträchtigt werden. Die Halterin hätte die Gefahr auch durchaus erkennen können und auch müssen. Sie hätte ohne weiteres durch Öffnen der Fenster und Bereitstellen einer Wasserschale das Leid des Hundes verhindern können.

 

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Rechtsanwältin Susan Beaucamp

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