Hunde/Katzen in überhitzten Autos.

Gerade starb wieder ein Hund, 4 Monate alt, der 45 Minuten lang in dieser Hölle aushalten musste. Er starb trotz der Rettungsversuche durch Helfer (Feuerwehr, Polizei und Passanten) . Der Halter bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Wie können wir, wie sollten wir reagieren, wenn wir so etwas beobachten?

1. Polizei und/oder Feuerwehr rufen, wenn  in der Schnelle der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann (z. B. durch Hupen, in Geschäften nachfragen etc.)
2. Den Wagen abdunkeln gegen die Sonne
3. Wenn die Polizei oder Feuerwehr nicht schnell genug da ist und der Hund sich sichtlich in Lebensgefahr befindet, ist zu entscheiden, ob Sie das Leben des Hundes retten wollen aber sich möglicherweise gleichzeitig der Sachbeschädigung durch Einschlagen der Scheiben zu verantworten zu haben. Ob nach einem solchen Eingriff  darüber hinaus für die Scheibe Ersatz zu leisten ist, ist eher unwahrscheinlich, hängt aber maßgeblich davon ab, ob das Tun gerechtfertigt war. Der „Rettungseinsatz“ sollte daher, soweit möglich durch Zeugen oder detaillierte Protokollierung dokumentiert werden können.

Indizien für die Not eines Tieres in der Hitze sind Hecheln und Apathie, möglicherweise auch starke Unruhe. Wenn das Tier stark hechelt, evtl erbricht, eine dunkle Zunge und einen glasigen Blick hat, könnte es bereits einen Hitzschlag erlitten haben. Dann ist sein Leben bedroht, dann muss sofort gehandelt werden, dass heißt der Hund muss schnellsten zu einem Tierarzt. Haftung hin oder her, hier heißt es handeln, aus meiner Sicht

Erste-Hilfe-Maßnahmen für einen Hund/Katze, der/das  aus einem heißen Auto gerettet wurde: Bringen Sie das Tier sofort in den Schatten und versorgen Sie es mit Wasser. Sein Körper sollte mit handwarmem oder leicht kühlem Wasser gekühlt werden. Auch das dringend notwendige Trinkwasser darf nicht eiskalt sein! Anschließend muss das Tier umgehend zum Tierarzt – auch wenn sich sein Zustand durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen scheinbar verbessert hat.

 

Susan Beaucamp

Rechtsanwältin