Leistungen

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Die Kanzlei Susan Beaucamp arbeitet schwerpunktmäßig in dem Rechtsgebiet

Tierrecht

Tiere sind aus unseren Haushalten nicht mehr wegzudenken. In Deutschland leben 22,3 Mio. Heimtiere, davon ca 8.5 Mio Katzen und 6,2 Mio. Hunde.

Rechtliche Probleme sind vorprogrammiert. Oftmals fehlt den Haltern das Wissen um die rechtlichen Grundlagen ihrer Tierhaltung aber auch die Konfrontation von Tierhaltern mit Dritten birgt juristisches Konfliktpotential.

Das Tierrecht beschäftigt sich mit allen Fragen, die die Tierhaltung betreffen, Haltung von Tieren in Mietwohnungen, das Tier bei Trennung von Paaren, ordnungsrechtliche Aspekte, Einstufung als gefährlicher Hund, Leinen-und Maulkorbzwang, Haftungsfragen beim Erwerb eines kranken Tieres, Haftung des Tierhalters bei Verursachung von Schäden durch das Tier, Regress gegenüber Tierärzten  und vieles mehr…

 

Wie können wir IHNEN im Bereich des Tierrechts helfen?

 

Wir legen für Sie Rechtsmittel gegen Verfügungen der Ordnungsbehörden nach den jeweiligen Landeshundegesetzen ein aber auch Rechtsmittel gegen Verfügungen der Veterinärämter .

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Wir vertreten Sie in Fällen der Inanspruchnahme durch Dritte bei Schäden, die durch Ihren Hund verursacht wurden (Haftung des Tierhalters /Tierhüters)

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Wir helfen Ihnen Ihre Regressansprüche  gegenüber Ihrem Tierarzt bei Diagnose- oder Behandlungsfehler durchzusetzen.

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Wir vertreten Sie gegenüber Tierhaftpflichtversicherungen. (Schadensersatz/Schmerzensgeld)

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Wir beraten Sie bei der Erstellung sämtlicher Verträge wie z.B bei Pferdekaufverträgen, Welpen/Hundekaufverträgen, Tierschutz- und Pflegeverträgen, Einstallerverträge, Pacht-und Mietverträgen aber wir prüfen diese natürlich auch für Sie.

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Wir prüfen etwaige Gewährleistungsansprüche sowohl im Pferde-als auch im Hunderecht und vertreten Sie engagiert vor Gericht bundesweit.

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Wir beraten Sie auch im Falle einer Trennung mit Blick auf Ihren Hund oder Ihre Katze und prüfen für Sie etwaige Unterhalts- oder Umgangsansprüche.

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Wir beraten Sie in allen Fallvarianten des § 11 Tierschutzgesetz (Genehmigungsverfahren) Aktuell betreuen wir eine Vielzahl der Genehmigungsverfahren für Hundetrainer.

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Verbandsklagen oder Verfassungsbeschwerden sind Teile unseres Angebots an Sie.

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Das Fertigen und die Betreuung von Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz werden von uns übernommen sowie die Verteidigung in Strafverfahren, insbesondere wegen solcher Delikte, die im Zusammenhang mit Tieren zu sehen sind. Tagesgeschäft ist die Verteidigung wegen fahrlässiger Körperverletzung § 229 StGB aufgrund des Bisses eines Hundes.  

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Wir begleiten Ankaufsuntersuchungen (kleiner oder großer TÜV ) bei dem Kauf/Verkauf von Pferden. Wir erläutern Ihnen den sog. Röngtenleitfaden und prüfen die Haftung des Tierarztes bei fehlerhafter Ankaufsuntersuchung.

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Wir  prüfen für Sie Rücktrittsrechte, Recht auf Kaufpreisminderung und Nachbesserung bei Mangelhaftigkeit des Tieres.

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Wir beraten und begleiten Tierschutzvereine bei ihrer Gründung und übernehmen die steuerrechtliche Vertretung von Tierschutzvereinen.

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Wir erstellen sog. Rahmenvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es um die Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz geht. (Bürohunde)

und vieles mehr…..

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Fragen Sie uns einfach!

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