Gefährlichkeitsfeststellung Hund

Gefährlichkeitsfeststellung Hund

Kostenlose telefonische Erstberatung rund um das Thema Landeshundegesetze, Gefährlichkeitsfeststellung Hund nach Beissereien, Leinen- und Maulkorbzwang kommenden Samstag, den 30.05.2015 von 10.00 Uhr – 17.00 Uhr unter 0172/2682093 oder 02151/7670009.

Leider werden wir Anwälte immer zu spät involviert. Ich hoffe durch dieses Angebot betroffene Hundehalter zu sensibilisieren, anwaltliche Hilfe bereits bei Eingang einer Anhörung in Anspruch zu nehmen und nicht erst, wenn die Verfügung schon ins Haus geflattert ist.

Gerade in den Bundesländern, wie z.B. Niedersachsen oder Schleswig Holstein, in denen die (rasseunabhängige) Gefährlichkeitfeststellung bereits nach Verwirklichung eines bestimmten Sachverhalts „automatisch“ erfolgt und ein bestandener Wesenstest nach den einschlägigen Regelungen (anders als z.B. in NRW) dann als Voraussetzung zur Haltung des als gefährlich eingestuften Hundes gilt und gerade nicht die Gefährlichkeitseinstufung entfallen lässt, ist es ungemein wichtig sofort zu handeln.

Handeln bedeutet zunächst Akteneinsicht durch den Anwalt und im Anschluß die anwaltliche Einlassung, um zu verhindern, dass der Hund als gefährlich gilt.

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