Änderungen am Thüringer Tiergefahrengesetz geplan
Änderungen am Thüringer Tiergefahrengesetz geplant – Wesenstest für gefährliche Hunde
Das Land Thüringen plant eine Änderung des Tiergefahrengesetzes. Durch diese Änderungen soll eine Balance zwischen der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und den Interessen der Hundehalter gefunden werden.
Der Gesetzesentwurf wurde am 14. März 2017 dem thüringischen Landtag zugeleitet und sieht unter anderem vor, dass sogenannte Listenhunde durch einen Wesenstest ihre vermutete Gefährlichkeit im Einzelfall widerlegen können.
Die Liste gefährlicher Rassen bleibt jedoch grundsätzlich bestehen, da sich bei den dort genannten Rassen in der Vergangenheit eine erhöhte Gefährlichkeit gezeigt hätte und dadurch potentielle Opfer von Beißattacken, wie Kinder und Senioren, geschützt werden sollen. (die Statistik würde ich gerne sehen!)
Der Wesenstest wird auch für Hunde anderer Rassen möglich sein, die aufgrund ihres konkreten Verhaltens zuvor als gefährlich eingestuft wurden. Dabei soll aber nicht jeder Hundebiss schon zu einem Wesenstest führen, sondern nur dann, wenn sich ein übersteigertes Aggressionspotential des Hundes gezeigt hat und nicht nur geringfügige Verletzungen hervorgerufen wurden. (das ist sicherlich sinnvoll)
Nach erfolgreich absolviertem Wesenstest, hat die zuständige Behörde dann eine Bescheinigung über die Ungefährlichkeit des Hundes auszustellen. Bei Vorliegen von konkreten Informationen über die Gefährlichkeit eines Hundes, werden die Behörden in Zukunft dazu verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu überprüfen.
Außerdem soll es Hundehaltern, unabhängig von der Rasse des Hundes, verboten werden, durch bestimmte Verhaltensweisen das Angriffs- und Kampfpotential ihrer Hunde zu steigern oder sie dazu aufzumuntern.
Zuletzt sieht der Gesetzesentwurf auch Lockerungen der Pflicht zur Unfruchtbarmachung vor. Ausnahmen können nach dem Ermessen der Behörden zum Beispiel gemacht werden, wenn der Hund schon alt oder krank ist und eine Operation möglicherweise nicht überstehen würde.
Copyright
Susan Beaucamp
Rechtsanwältin
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