Landeshundegesetz RP Einstufung als gefährlicher Hund
Landeshundegesetz RP Einstufung als gefährlicher Hund
Nach Beißvorfall ist eine Einstufung als gefährlicher Hund rechtmäßig
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 16.01.2013, 1 L 1740/12.TR
Der Sachverhalt:
Landeshundegesetz RP Einstufung als gefährlicher Hund Am 29.10.2012 kam es zu einem Beißvorfall in Wasserliesch, Verbandsgemeinde Konz. Hierbei griff der freilaufende Hund des Antragstellers einen anderen Hund, der an einer Leine geführt wurde, unvermittelt an und verbiss sich in ihm.
Dabei konnte der sich verbeißende Hund nur mit Mühe und erheblicher Kraftanstrengung von dem anderen Hund durch den Antragsteller gelöst werden. Der angegriffene Hund erlag allerdings am selben Abend in der Tierklinik seinen Verletzungen.
Die für diesen Vorfall zuständige Verbandsgemeinde Konz ordnete sofort vollziehbare Maßnahmen an. Der Hund wurde als gefährlich im Sinne des LHundG (Landesgesetz über gefährliche Hunde) eingestuft. Dabei wurde die Kennzeichnungspflicht durch einen Chip, sowie die Vorlage eines Sachkundenachweises angeordnet. Überdies bestand alsdann ein Anlein- und Maulkorbzwang für den Hund.
Daraufhin wurde vom Antragsteller diese Verfügung angefochten.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts:
Der zugrundeliegende Sachverhalt wurde vom Verwaltungsgericht Trier bearbeitet, welches der Verbandsgemeinde Konz vollumfänglich Recht gab.
Durch den in den Akten dokumentierten Beißvorfall habe sich der Hund des Antragstellers als bissig im Sinne des LHundG erwiesen. Mithin sei er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, was somit nicht nur eine Einstufung als bissiger Hund rechtfertige, sondern auch eine Anordnung der übrigen Maßnahmen im Sinne des LHundG, wie der Sachkundenachweis oder die Maulkorbpflicht. Denn nur so könne eine effektive Gefahrenabwehr gewährleistet werden.
Auch eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sei zu bejahen, wenn auf die Schwere des Vorfalls geachtet werde.
Die Maßnahmen der Verbandsgemeinde Konz wurden als sofort vollziehbar bestätigt.
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